Unterhalt 2025

Kurzmeldung:

Nachdem die Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht wurde sind auch die Anpassungen der Exceltabelle abgeschlossen. Diese steht ab sofort allen bisherigen Kunden kostenlos zur Verfügung. Alle die die Exceltabelle 2024 ab Oktober 2024 erworben haben bekommen die neue Tabelle unaufgefordert zugesendet. Bei früheren Käufen bitte ich um eine kurze Nachricht.

Beste Grüße

Rainer Hepp

p.s.: Der Bundestag hat ein Gesetz zur Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro beschlossen. Damit es in Kraft treten kann, muss allerdings am Freitag (2012.2024) auch noch der Bundesrat zustimmen. Die Unterhaltstabelle (Berechnung) wird sofort angepasst.

Unterhalt 2024

Kurzmeldung:

Nachdem die Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht wurde sind auch die Anpassungen der Exceltabelle abgeschlossen. Diese steht ab sofort allen bisherigen Kunden kostenlos zur Verfügung. Alle die die Exceltabelle 2023 ab Oktober 2023 erworben haben bekommen die neue Tabelle unaufgefordert zugesendet. Bei früheren Käufen bitte ich um eine kurze Nachricht.

Beste Grüße

Rainer Hepp

 

Unterhalt 2023

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 wurde veröffentlicht.

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2023 hat das OLG Düsseldorf Anpassungen an den Beitragssätzen, dem anzurechnenden Kindergeld und dem Selbstbehalt vorgenommen. Die Tabelle setzt die Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung um.

Die Bedarfssätze wurden erhöht

Unterhaltsberechtigte dürfen sich über eine ordentliche Erhöhung freuen. Die Anpassungen an den Bedarfssätzen fallen 2023 deutlich größer aus als im Vorjahr. Die Beiträge der 1. Altersstufe wurden in diesem Jahr um 41 € gegenüber dem Vorjahressatz erhöht.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich grundsätzlich nach dem Alter des Kindes. Mit zunehmendem Alter steigt auch der Unterhaltsanspruch, und damit wird der steigende finanzielle Bedarf älterer Kinder berücksichtigt.

Anrechnung des Kindergelds

Aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes auf einen einheitlichen Betrag von 250 € verändert sich daher auch der anzurechnende Betrag. Das Kindergeld wird auf die Bedarfssätze angerechnet. Die Grundsätze zur Anrechnung bleiben gleich (50 % bei Minderjährigen, 100 % bei  Volljährigen).

Erhöhung des Selbstbehalts

Erstmals seit 2020 wurden Anpassungen im Selbstbehalt vorgenommen.

Unterhalt 2022

Die zum 1. Januar 2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort verfügbar.

Zum Jahreswechsel kommen auf Unterhaltspflichtige höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder zu. Ab dem 1. Januar werden die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt in der neuen sogenannten Düsseldorfer Tabelle leicht angehoben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mitteilte.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt demnach um drei Euro auf 396 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich elften Lebensjahr liegt er bei 455 statt bisher 451 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 533 statt 528 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz von 564 auf 569 Euro. Diese Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen von bis zu 1900 Euro.

Fünf zusätzliche Einkommensstufen

Mit höherem Einkommen steigen auch die Sätze. Die Tabelle ist laut OLG zudem um fünf Einkommensstufen erweitert worden. Bislang endete sie bei 5,500 Euro, künftig liegt die höchste Stufe bei einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro.

Kindergeld wird teilweise oder ganz auf die Beträge angerechnet. Die Selbstbehalte – also das Minimum, das den Unterhaltspflichtigen bleiben muss – bleiben im kommenden Jahr unverändert. Für nicht erwerbstätige Elternteile, die unterhaltspflichtige und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren haben, liegt der Betrag bei mindestens 960 Euro. Erwerbstätigen stehen mindestens 1160 Euro zu.

 

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