Unterhalt 2022

Die zum 1. Januar 2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort verfügbar.

Zum Jahreswechsel kommen auf Unterhaltspflichtige höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder zu. Ab dem 1. Januar werden die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt in der neuen sogenannten Düsseldorfer Tabelle leicht angehoben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mitteilte.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt demnach um drei Euro auf 396 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich elften Lebensjahr liegt er bei 455 statt bisher 451 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 533 statt 528 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz von 564 auf 569 Euro. Diese Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen von bis zu 1900 Euro.

Fünf zusätzliche Einkommensstufen

Mit höherem Einkommen steigen auch die Sätze. Die Tabelle ist laut OLG zudem um fünf Einkommensstufen erweitert worden. Bislang endete sie bei 5,500 Euro, künftig liegt die höchste Stufe bei einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro.

Kindergeld wird teilweise oder ganz auf die Beträge angerechnet. Die Selbstbehalte – also das Minimum, das den Unterhaltspflichtigen bleiben muss – bleiben im kommenden Jahr unverändert. Für nicht erwerbstätige Elternteile, die unterhaltspflichtige und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren haben, liegt der Betrag bei mindestens 960 Euro. Erwerbstätigen stehen mindestens 1160 Euro zu.

 

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