Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 wurde veröffentlicht.
Mit der Düsseldorfer Tabelle 2023 hat das OLG Düsseldorf Anpassungen an den Beitragssätzen, dem anzurechnenden Kindergeld und dem Selbstbehalt vorgenommen. Die Tabelle setzt die Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung um.
Die Bedarfssätze wurden erhöht
Unterhaltsberechtigte dürfen sich über eine ordentliche Erhöhung freuen. Die Anpassungen an den Bedarfssätzen fallen 2023 deutlich größer aus als im Vorjahr. Die Beiträge der 1. Altersstufe wurden in diesem Jahr um 41 € gegenüber dem Vorjahressatz erhöht.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich grundsätzlich nach dem Alter des Kindes. Mit zunehmendem Alter steigt auch der Unterhaltsanspruch, und damit wird der steigende finanzielle Bedarf älterer Kinder berücksichtigt.
Anrechnung des Kindergelds
Aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes auf einen einheitlichen Betrag von 250 € verändert sich daher auch der anzurechnende Betrag. Das Kindergeld wird auf die Bedarfssätze angerechnet. Die Grundsätze zur Anrechnung bleiben gleich (50 % bei Minderjährigen, 100 % bei Volljährigen).
Erhöhung des Selbstbehalts
Erstmals seit 2020 wurden Anpassungen im Selbstbehalt vorgenommen.