Excel-Tabellenprogramm zur Berechnung des Ehegattenunterhalts/Kindesunterhalts (Beispielrechnung) !
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023. Falls Sie eine Berechnung der vergangenen Jahre benötigen können Sie diese kostenlos mit anfordern.
In der Unterhalt Exceldatei enthalten: Berechnung anteiliger Barunterhalt
Ein kurzes Vorwort zu den kostenlosen Unterhaltsrechnern im Internet
Es gibt jede Menge Seiten mit kostenlosen Unterhaltsrechnern. Leider rechnen fast alle falsch. Testen Sie es !
Hier ein kleines Beispiel: Die Berechnung ist gültig ab dem 01.01.2023 Nettoeinkommen des Vaters: 3000 Euro Verbleibt das unterhaltsrelevante Einkommen: 2.850 € Drei Kinder: 1, 2 und 3 Jahre alt Ergebnisse: Ergebnis Kindesunterhalt auf den meisten Seiten ist leider falsch! Der richtige Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und hälftige Kindergeldanrechnung beträgt 1.068 €. für 1. Kind 481 € – 125 € = 356 € für 2. Kind 481 € – 125 € = 356 € für 3. Kind 481 € – 125 € = 356 € Ergibt 1.068 € – nach Abzug des Selbstbehalt von 1.750 € ergeben sich 1.100 € als sogenannte Verteilmasse. Damit blieben nur 32 € für den Betreuungsunterhalt übrig.
Wie kommt das richtige Ergebnis mit dem Unterhaltsrechner 2023 zustande? Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Ist die Anzahl der Unterhaltsberechtigten größer/geringer können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere/höhere Gruppe angemessen sein. Besonderheit: In diesem Fall wird eine Gruppe abgestuft – also nicht Gruppe 4 (2701 – 3100 €) sondern Gruppe 3 (2301 – 2700 €). Laut den Vorgaben soll im Mangelfall so lange abgestuft werden bis der Betrag der Verteilmasse ausreicht um bei angemessenem Selbstbehalt die Unterhaltssumme zu begleichen.
Die Tabelle besteht aus farblich gekennzeichneten Feldern. Nur die gelben Felder lassen in der Exceldatei eine Eingabe zu (NICHT HIER!). Alle anderen Felder sind schreibgeschützt. Zwischenergebnisse stehen in den grauen Feldern, das Endergebnis im orangen Feld.
Die Tabelle im Anschluß ist nur beispielhaft und unvollständig dargestellt.
Die Beispielzahlen sind nicht veränderbar !
Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens (Ehemann)
Stand: 2023
€
Ab hier erfolgt die Eingabe und Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Ehemannes
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld geteilt durch 12 (DMN)
3.500
Mietwert der eigenen Wohnung (wenn selbst genutzt)
Sonstige Einnahmen (Steuererstattungen,
Pflegegeld, Zinsen) dividiert durch 12 Monate
bei Berufstätigen 5% von DMN
150
Beiträge für priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc.
Zins- und Tilgung von berücksichtigungsfähigen Schulden (Haus)
Sonstige Belastungen, Versicherungen
200
unterhaltsrelevante Einkommen URE
3.150
90% des URE (abzüglich Kindesunterhalt)
= bereinigtes Einkommen (BE)
2.087
Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens (Ehefrau)
€
Ab hier erfolgt die Eingabe und Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens der Ehefrau
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld / 12 (DMN)
1.200
Mietwert der eigenen Wohnung (wenn selbst genutzt)
700
Sonstige Einnahmen (Steuererstattungen, Pflegegeld, Zinsen) dividiert durch 12 Monate
bei Berufstätigen 5% von DMN
60
Beiträge für priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc.
Zins- und Tilgung von berücksichtigungs-fähigen Schulden (Haus)
Sonstige Belastungen, Versicherungen
unterhaltsrelevante EinkommenURE
1.840
90% des URE
= bereinigtes Einkommen (BE)
1.656
Ehegattenunterhalt (Doppelverdiener)
€
URE Ehemann
2.087,10
URE Ehefrau
1.656,00
hier erfolgen weitere Eingaben zur Berechnung des Ehegattenunterhalts (in Abhängigkeit von der Berechnungsmethode – hier wurde die Methode Halbteilung angewendet)
Berechnung des Ehegattenunterhalts
215,55
Berechnung des Kindesunterhalts
€
Eingabe der Anzahl der Kinder
Anzahl Kinder von 0 – 5 Jahre
1
Anzahl Kinder von 6 – 11 Jahre
1
Anzahl Kinder von 12 – 17 Jahre
0
Anzahl Kinder ab 18 Jahre
0
Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kindesunterhalt nach der >Düsseldorfer Tabelle<
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld, sonstigen Einnahmen / 12
3.500
bei Berufstätigen 5% von DMN
150
Beiträge für priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc. / Sonstige Belastungen
200
Es bleibt das anrechenbare Einkommen
3.150
Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (nach anrechenbarem Einkommen)
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